Diese Erklärung wird von den Verwaltungsspitzen der drei Kommunen und den Mitgliedern der Gemeinderäte gemeinsam getragen. „Die Erklärung bezieht sich ausdrücklich nur auf die Ablehnung der Bebauung des Schanzackers mit einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. Weiterführende Positionen sind aktuell nicht Gegenstand der Debatte der drei Kommunen“, heißt es darin.
„Aufgrund der eindeutigen Feststellungen unseres Rechtsgutachtens sowie aus Sorge um den sozialen Frieden in den drei Kommunen komme ich zu dem Schluss, dass eine Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker rechtlich und politisch nicht umsetzbar ist“, erklärt Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht. Die Beteiligten seien sich einig, dass das Land Baden-Württemberg, insbesondere Ministerin Marion Gentges, in den vergangenen Wochen kommunikativ vieles versucht und den offenen Dialog gesucht habe. Allerdings sei die Unruhe in der Bevölkerung weiterhin groß und eine klare mehrheitliche Ablehnung des Standorts, egal ob von Bürgern oder der Kommunalpolitik, sichtbar. In der Erklärung heißt es: „Die Gründe dafür variieren, aber ein eindeutiges Gesamtbild entsteht. Vor allem wegen der fehlenden Erschließung und der Gefährdung des Regionalen Grünzugs wird der Standort abgelehnt.“
„Vom ersten Tag der Kenntnis an war meinem Kollegen Eiberger und mir klar, dass das geltende Baurecht auf dem Schanzacker das Vorhaben definitiv nicht zulässt“, wird Tamms Bürgermeister Martin Bernhard zitiert. Neben eben rechtlichen Gründen sprächen zudem der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Ökologie im Bereich des Schanzackers und dessen Umgebung klar gegen eine Bebauung. „Der Regionale Grünzug sowie das angrenzende Landschaftsschutzgebiet ist für unsere Bürger im dicht besiedelten Raum Asperg – Tamm – Ludwigsburg immens von Bedeutung“, so Bernhard.
Ende Februar fand ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Knecht, Bürgermeister Bernhard und Aspergs Bürgermeister Christian Eiberger sowie Vertretern der Gemeinderäte aus Ludwigsburg, Asperg und Tamm und Vertretern der Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ (GGLTA) statt. „Unser sehr guter und konstruktiver Austausch hat deutlich aufgezeigt, dass die Kommunen Ludwigsburg, Asperg und Tamm hinsichtlich der geplanten Landeserstaufnahmeeinrichtung dasselbe Ziel verfolgen – keine Lea auf dem Schanzacker.“ Außerdem müssten die Sorgen er Bürger hinsichtlich der Sicherheit ernst genommen werden.
Was die Kosten für den möglichen Bau einer Lea anbelangt, vermutet Aspergs Bürgermeister Eiberger, dass die Prognosen „bewusst unter Verschluss gehalten werden“. Denn für eine Lea auf dem Schanzacker müsse mangels jeglicher Infrastruktur und Erschließung ein mindestens dreistelliger Millionenbetrag investiert werden. „Weder die drei Verwaltungsspitzen noch die Bürger können das nachvollziehen, solange es leerstehende Alternativen im Land gibt.“
Die Städte Asperg und Tamm hatten im Mai 2023 sowie die Stadt Ludwigsburg im Dezember 2023 Rechtsanwaltsbüros damit beauftragt zu prüfen, ob der Bau einer Lea im Schanzacker überhaupt zulässig ist. „Die Ergebnisse der Experten sind eindeutig“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Stand jetzt ist im Regionalen Grünzug eine Lea weder nach dem bestehenden Bebauungsplan noch als Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auch eine Zulassung nach den geltenden Sonderregelungen für den erleichterten Bau von Unterkünften für Geflüchtete sehen die Anwälte kritisch.“ (red)