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Baut das Land hier eine Lea?
Breite Front gegen Bebauung des Schanzackers

Hier auf dem Schanzacker prüft das Land den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung.
Hier auf dem Schanzacker prüft das Land den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. Foto: Holm Wolschendorf
Die Städte Asperg, Ludwigsburg und Tamm positionieren sich gemeinsam gegen die Planung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Geflüchtete auf dem Gewann „Schanzacker“. Das geht aus einer gemeinsamen Erklärung hervor.

Diese Erklärung wird von den Verwaltungsspitzen der drei Kommunen und den Mitgliedern der Gemeinderäte gemeinsam getragen. „Die Erklärung bezieht sich ausdrücklich nur auf die Ablehnung der Bebauung des Schanzackers mit einer Landeserstaufnahmeeinrichtung. Weiterführende Positionen sind aktuell nicht Gegenstand der Debatte der drei Kommunen“, heißt es darin.

Diskussion um Schanzacker
Anfang 2023 war bekannt geworden, dass das Land Baden-Württemberg prüft, ob auf dem Schanzacker (Gemarkung Ludwigsburg) bei Tamm und Asperg eine Landeserstaufnahme für Geflüchtete gebaut werden kann. Die Rede ist von Platz für 1000 bis 1200 Personen. Seither regt sich lauter Protest, insbesondere in Tamm und Asperg gegen diese Pläne. Die Bürgermeister sowie die Bürgerinitiative kritisieren nicht allein die fehlende Erschließung des Areals, die schlussendlich zu Lasten der beiden Kommune ginge. Sie fürchten auch um die Sicherheit vor Ort, wenn dort eine so große Einrichtung gebaut werden würde. Das Land hat den Schanzacker dennoch weiter im Fokus. (red)

„Aufgrund der eindeutigen Feststellungen unseres Rechtsgutachtens sowie aus Sorge um den sozialen Frieden in den drei Kommunen komme ich zu dem Schluss, dass eine Landeserstaufnahmeeinrichtung auf dem Schanzacker rechtlich und politisch nicht umsetzbar ist“, erklärt Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht. Die Beteiligten seien sich einig, dass das Land Baden-Württemberg, insbesondere Ministerin Marion Gentges, in den vergangenen Wochen kommunikativ vieles versucht und den offenen Dialog gesucht habe. Allerdings sei die Unruhe in der Bevölkerung weiterhin groß und eine klare mehrheitliche Ablehnung des Standorts, egal ob von Bürgern oder der Kommunalpolitik, sichtbar. In der Erklärung heißt es: „Die Gründe dafür variieren, aber ein eindeutiges Gesamtbild entsteht. Vor allem wegen der fehlenden Erschließung und der Gefährdung des Regionalen Grünzugs wird der Standort abgelehnt.“

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„Vom ersten Tag der Kenntnis an war meinem Kollegen Eiberger und mir klar, dass das geltende Baurecht auf dem Schanzacker das Vorhaben definitiv nicht zulässt“, wird Tamms Bürgermeister Martin Bernhard zitiert. Neben eben rechtlichen Gründen sprächen zudem der Schutz der Umwelt und der Erhalt der Ökologie im Bereich des Schanzackers und dessen Umgebung klar gegen eine Bebauung. „Der Regionale Grünzug sowie das angrenzende Landschaftsschutzgebiet ist für unsere Bürger im dicht besiedelten Raum Asperg – Tamm – Ludwigsburg immens von Bedeutung“, so Bernhard.

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Ende Februar fand ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Knecht, Bürgermeister Bernhard und Aspergs Bürgermeister Christian Eiberger sowie Vertretern der Gemeinderäte aus Ludwigsburg, Asperg und Tamm und Vertretern der Bürgerinitiative „Gemeinsam gegen LEA Tamm-Asperg“ (GGLTA) statt. „Unser sehr guter und konstruktiver Austausch hat deutlich aufgezeigt, dass die Kommunen Ludwigsburg, Asperg und Tamm hinsichtlich der geplanten Landeserstaufnahmeeinrichtung dasselbe Ziel verfolgen – keine Lea auf dem Schanzacker.“ Außerdem müssten die Sorgen er Bürger hinsichtlich der Sicherheit ernst genommen werden.

Das sagt die Bürgerinitiative
Kurz nach dem Bekanntwerden, dass das Land auf dem Schanzacker möglicherweise eine Landeserstaufnahme bauen möchte, hat sich dieBürgerinitiative GGLTA (Gemeinsam gegen Lea Tamm Asperg) gegründet. Die Bürgerinitiative (BI) äußert sich nun zu der gemeinsamen Erklärung der Städte Ludwigsburg, Asperg und Tamm wie folgt: „Die BI begrüßt es sehr, dass die drei Kommunen nun an einem Strang ziehen und dasselbe Ziel verfolgen. Aufgrund der vorliegenden Rechtsgutachten sehen wir uns in der Einschätzung bestätigt, dass es auf dem Schanzacker keine Bebauung geben kann.“ Der Landesregierung wirft die BI vor, im vergangenen Jahr über Monate hinweg die „wahren Planungsabsichten verheimlicht und verschleiert“ zu haben. „Keinerlei Informationen zu den konkreten Lea-Planungen wurden freiwillig nach außen gegeben. Die Wahrheit kam erst aufgrund einer mit rechtlichen Mitteln erzwungenen Akteneinsicht an die Öffentlichkeit“, so die Bürgerinitiative. Trotz der offensichtlich breiten Ablehnung des Vorhabens durch die Bürger sowie die Bürgermeister vor Ort treibe das Land die Lea-Planungen weiter voran. Denn Anfang März 2024 hat das Land ein Umweltgutachten für die Bebauung auf dem Schanzacker gestartet. Die Bürgerinitiative schreibt: „Im Fall der Lea Schanzacker ist von Transparenz, Bürgerbeteiligung und einem ‚Gehörtwerden‘ nichts zu sehen. Die Landesregierung bleibt hinter den eigenen Ansprüchen zurück und verspielt ihr Vertrauen in der Mitte der Gesellschaft. Das bisherige Lea-Konzept ist nirgendwo im Land mehr vermittelbar und muss als gescheitert angesehen werden. Ein weiteres Festhalten daran ist rational nicht begründbar. Die BI fordert die Landesregierung deshalb auf, alle Planungen für eine Lea Schanzacker umgehend einzustellen.“ (red)

Was die Kosten für den möglichen Bau einer Lea anbelangt, vermutet Aspergs Bürgermeister Eiberger, dass die Prognosen „bewusst unter Verschluss gehalten werden“. Denn für eine Lea auf dem Schanzacker müsse mangels jeglicher Infrastruktur und Erschließung ein mindestens dreistelliger Millionenbetrag investiert werden. „Weder die drei Verwaltungsspitzen noch die Bürger können das nachvollziehen, solange es leerstehende Alternativen im Land gibt.“

Die Städte Asperg und Tamm hatten im Mai 2023 sowie die Stadt Ludwigsburg im Dezember 2023 Rechtsanwaltsbüros damit beauftragt zu prüfen, ob der Bau einer Lea im Schanzacker überhaupt zulässig ist. „Die Ergebnisse der Experten sind eindeutig“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung: „Stand jetzt ist im Regionalen Grünzug eine Lea weder nach dem bestehenden Bebauungsplan noch als Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auch eine Zulassung nach den geltenden Sonderregelungen für den erleichterten Bau von Unterkünften für Geflüchtete sehen die Anwälte kritisch.“ (red)